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Verwenden Sie bitte das untere Formular, um Krankmeldungen an das Sekretariat und die entsprechenden Lehrer und Lehrerinnen zu senden.

Entschuldigungsverfahren

Für Beurlaubungen und Entschuldigungen gilt am Überwald-Gymnasium folgendes Verfahren (Stand August 2020):

Entschuldigungsregelung
in der Sekundarstufe I ( 5-10)

  • für einzelne Stunden werden von den betroffenen Fachlehrern/Fachlehrerinnen ausgesprochen
  • für einen bis zwei Tage werden beim Klassenlehrer/der Klassenlehrerin beantragt und von diesen gewährt
  • für mehrere Tage und für Tage unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien werden bei der Schulleiterin beantragt.

Bei Erkrankung besteht für alle Schüler/innen Entschuldigungspflicht.

Am ersten Tag der Erkrankung müssen die Schülerinnen / Schüler im Sekretariat krank-gemeldet werden (per Email oder telefonisch > siehe SEK I Planer, S. 4)

Entschuldigungen sollen grundsätzlich schriftlich, spätestens am dritten Versäumnistag, an den Klassenlehrer gerichtet werden.

In begründeten Fällen kann die Schulleiterin die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen.

Entschuldigungsregelung
in der Sekundarstufe II (Oberstufe)

  • Bei vorhersehbaren Unterrichtsversäumnissen muss rechtzeitig vorher ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schule.

    Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt können nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen genehmigt werden.

    Beurlaubungen

    • für eine Einzel- oder Doppelstunde werden von den betroffenen Fachlehrern/innen ausgesprochen,
    • für einen bis zwei Tage werden beim Tutor / bei der Tutorin beantragt und von diesen gewährt, nachdem der Schüler / die Schülerin bei allen betroffenen Lehrkräften sichergestellt hat (Unterschriften!), dass der Beurlaubung nichts im Wege steht,
    • für drei Tage oder für Tage unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien werden beim Schulleiter beantragt (bitte 3 Wochen vorher).

    Beurlaubungen für angekündigte mündliche und schriftliche Leistungsnachweise werden in Ausnahmefällen und nur dann erteilt, wenn „konkurrierende“ Termine nicht verschoben werden können. (Ein Nachweis muss erbracht werden!)

Jeder Schüler bzw. jede Schülerin dokumentiert die Fehlzeiten in seinem Oberstufenplaner. Handschriftliche Beurlaubungen und Entschuldigungen werden dort eingetragen, Atteste o.ä. eingeklebt.

Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler Unterricht oder verpflichtende Schulveranstaltungen, müssen die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler spätestens am dritten Versäumnistag der Schule den Grund des Fernbleibens schriftlich mitteilen. Dies sollte in der Regel per Mail an die Adresse des Tutors oder der Tutorin geschehen.

Sobald ein Schüler oder eine Schülerin nach einem Fehlen wieder den Unterricht besucht, legt er oder sie seinem bzw. ihrem Tutor innerhalb von fünf Unterrichtstagen die im Oberstufenplaner notierte Begründung für das Fehlen vor, die im Falle von minderjährigen Schülern von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben ist.

Der Tutor bzw. die Tutorin entscheidet im pflichtgemäßen Ermessen, ob der angegebene Grund anerkannt werden kann, und zeichnet ggf. die vorgelegte Begründung ab. Steht der Tutor nicht zur Verfügung, ist die Begründung der Studienleitung vorzulegen.

Anschließend hat der Schüler bzw. die Schülerin diese Entschuldigung in der nächsten gemeinsamen Unterrichtsstunde den betroffenen Fachlehrern zum Abzeichnen vorzulegen. Wird dies versäumt, kann der Fachlehrer die Anerkennung als entschuldigte Fehlzeit ablehnen.

Unterrichtsversäumnisse aufgrund schulischer Veranstaltungen werden ebenfalls ins Entschuldigungs-heft eingetragen und dem Tutor und den Fachlehrern vorgelegt.

Fehlt ein Schüler oder eine Schülerin bei einem angekündigten mündlichen oder schriftlichen Leistungsnachweis aus gesundheitlichen Gründen, so ist spätestens an diesem Tag ein Arzt aufzusuchen und der betreffende Fachlehrer ist zu informieren. Die vom Arzt ausgestellte Schulunfähigkeitsbescheinigung ist nach dem Fehlen zunächst dem Tutor und dann dem Fachlehrer vorzulegen.

Handelt es sich bei dem Versäumnis des Leistungsnachweises um einen außergewöhnlichen, überprüfbaren Grund, den der Schüler bzw. die Schülerin nicht zu vertreten hat, so genügt eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers.

Der Fachlehrer entscheidet unter der Voraussetzung, dass die Entschuldigung für den versäumten mündlichen oder schriftlichen Leistungsnachweis fristgerecht vorlag, ob die versäumte Leistungsüberprüfung nachgeholt werden kann. In allen anderen Fällen wird die Leistung mit null Punkten bewertet.

Erläuterung der Abkürzungen:

= Entschuldigung wegen Erkrankung o.Ä.

B = Beurlaubung

S = schulisch bedingtes Fehlen

BIS = Beratung in der Schule

Eine offene Sprechstunde findet während der Schulzeit immer am ersten Donnerstag im Monat von 9:00 – 11:00 Uhr im Raum der Beratungsstelle (Spechtbach 10, Wald-Michelbach) neben den Bushaltestellen statt. Alle Gespräche sind kostenfrei, vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Sie können die Sprechstunde ohne Voranmeldung besuchen oder sich per Mail oder telefonisch (s. u.) anmelden. Als SchülerIn, Elternteil oder LehrerIn können Sie die BIS-Sprechstunden nutzen um z.B. Themen zu besprechen wie

Wenn Sie lieber einen Termin außerhalb der Sprechstundenzeit möchten, können Sie sich gerne direkt ans Sekretariat der Beratungsstelle in Fürth wenden: Tel. 06253 – 806154-0

 

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Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Fürth – Heppenheim – Wald-Michelbach
In den Pfarrwiesen 1
64653 Fürth

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