Erlasse und Verordnungen des hessischen Kultusministeriums
1. Richlinien für die Versetzung in den einzelnen Schulformen
2. Versetzungen und Wiederholungen
3. Kriterien und Verfahren der Leistungsfeststellung und -bewertung
4. Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler
5. Schulpflicht
6. Beurlaubung
Verfassung des Überwald-Gymnasiums Januar 2009
Download der Verfassung des Überwald-Gymnasiums Januar 2009.
Leitbild des Überwald-Gymnasiums
Das Überwald-Gymnasium ist eine für die Region wichtige Bildungseinrichtung.
Dem Ideal einer allseitigen und harmonischen Entfaltung der individuellen Anlagen unserer Schülerinnen und Schülern verpflichtet, ist es unser Anliegen, in unserem Unterricht und in den außerunterrichtlichen Angeboten solides Fachwissen
zu vermitteln sowie methodische, soziale und emotionale Kompetenzen ausbilden zu helfen. In diesem Sinn sind wir der
lebendigen Tradition der Aufklärung und des Humanismus verpflichtet. Ziel ist es, dass sich unsere Schülerinnen und
Schüler zu selbstbestimmten, kritikfähigen, toleranten und verantwortungsvollen Persönlichkeiten entwickeln können.
Die erworbenen Einsichten und Kompetenzen sollen die allgemeine Studierfähigkeit oder eine anspruchsvolle berufliche
Ausbildung ebenso ermöglichen wie die erfolgreiche Teilhabe am politischen und kulturellen Leben unserer Gesellschaft.
Um dies zu verwirklichen, benötigen wir das Engagement von Schülerinnen und Schülern, Lehrenden und Eltern, die
gemeinsam und mit Optimismus an diesen Zielen arbeiten.
Verabschiedet im Februar 2009
G. Pieschel, OStD
Sonstiges
Lernmittelfreiheit:
In den ersten Tagen des Schuljahres erhalten im Rahmen der Lernmittelfreiheit alle Schüler eine Reihe von Schulbüchern. Eltern und Schüler sind verantwortlich für den pfleglichen Umgang mit diesen Büchern.
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